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2008-03-20 08:16:53
AdWords-Markenrechts-Urteil vom OLG Frankfurt
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat am 26. Februar 2008 entschieden, dass die Buchung der Marke eines Dritten als Keyword im Google AdWords-System in dem vom Gericht zu entscheidenden Fall rechtlich zulässig war. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist die fünfte veröffentlichte Entscheidung eines deutschen Oberlandesgerichts, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die Einbuchung von fremden Markennamen als Keyword bei Google AdWords-Werbung eine Rechtsverletzung darstellt. Die Auffassung des OLG Frankfurt ist nicht neu. Auch die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf haben bereits wie das OLG Frankfurt entschieden, dass in der Buchung eines Keywords, das markenrechtlich geschützt ist, keine Rechtsverletzung liegt. Die Oberlandesgerichte Braunschweig und Stuttgart sind derzeit noch anderer Auffassung und bejahen eine Markenrechtsverletzung. Der deutsche Bundesgerichtshof hat diesen Sachverhalt bisher noch nicht entscheiden müssen, eine Entscheidung wird jedoch im Laufe des Jahres 2008 oder spätestens 2009 erwartet. In Österreich gabs 2007 dazu ja einstweilige Verfügung des OGH in der Sache Wein & Co vs Spar-Weinwelt. Ein entgültige Entscheidung liegt auch in Österreich noch nicht vor. Jeder Markeninhaber hat die Möglichkeit, bei Google mit einem "Markenbeschwerdeverfahren" die Verwendung seiner Marken als Keyword für andere Google-AdWords-Werber sperren zu lassen. Gerichte sollten also eigentlich nicht nötig sein, um in dieser Materie Klarheit zu schaffen...
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