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2007-12-21 20:06:07
FTC genehmigt Google-DoubleClick-Deal
Die US-Federal Trade Commission hat nun die geplante Übernahme des Online-Werbedienstleisters DoubleClick durch Google genehmigt. Es sei "unwahrscheinlich", dass die Übernahme den Wettbewerb wesentlich behindern werde, heißt es in einer Erklärung der FTC.
Damit setzt sich die FTC über die Bedenken verschiedener Interessensverbände hinweg, die den Datenschutz und die Privatsphäre der Internetnutzer durch die Übernahme und die daraus folgende Konzentration der Datenbestände gefährdet sehen. Das aber, argumentiert nun die FTC, sei ein Problem des gesamten Online-Werbemarktes und nicht ein spezielles dieser geplanten Übernahme. Als Kartellaufsicht habe die FTC aber nur wettbewerbsrechtlich relevante Faktoren zu berücksichtigen. Die Kommissionsmitglieder bekräftigten jedoch, dass Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter wichtige Themen seien.
In der Sache sahen die Kommissionsmitglieder offenbar keinen Grund zur Beunruhigung. Die Analyse der vorliegenden Fakten habe ergeben, dass Google und DoubleClick in keinem regulierten Markt direkt miteinander konkurrieren und von einer Fusion daher kein Schaden für den Wettbewerb zu erwarten ist. "Die starke Unterstützung der FTC sendet eine klare Botschaft: Diese Übernahme bedeutet keine Gefahr für den Wettbewerb und nützt dem Verbraucher", erklärte Google-CEO Eric Schmidt in einer Presse-Mitteilung zu der Entscheidung. Er hofft nun, dass die Untersuchung der EU-Kommission zu dem gleichen Ergebnis kommt. Die EU-Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert und eine eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme angekündigt, die bis Anfang April 2008 abgeschlossen werden soll. Google will die Übernahme erst vollziehen, wenn auch die EU-Kommission zugestimmt hat. Google erklärte dazu weiter, die Übernahme sei inzwischen von den australischen Wettbewerbshütern sowie einer der drei zuständigen brasilianischen Behörden genehmigt worden.
Allerdings verband die FTC die Freigabe des Deals mit einer Warnung. Der Online-Werbemarkt verändere sich dynamisch und dessen Entwicklung sei schwer vorherzusagen. Dass es bisher keinen Anlass zu kartellrechtlichen Maßnahmen gebe, will die Kommission aber nicht als Absolution verstanden wissen: "Wir wollen allerdings klarstellen, dass wir diese Märkte genau beobachten werden und sollte Google ungesetzliche Koppelgeschäfte oder anderes wettbewerbsfeindliches Verhalten an den Tag legen, wird die Kommission schnell handeln."
Die Meldung über die Genehmigung des Deals hat den Google-Aktienkurs gleich mal wieder in die 700-Dollar Region ansteigen lassen...
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