Weiterbildungsförderungen für Seminare

Wir können leider keine aktuellen und verbindlichen Informationen über die Förderungsmöglichkeiten für unsere Online Marketing Kurse und Seminare geben, sondern nur die bisher bekannten Möglichkeiten nennen.
Eine aktuelle Übersicht finden Sie z.B. auf www.kursfoerderung.at

Für Job-Suchende im Rahmen des AMS: wir erstellen gerne für Sie ein Weiterbildungs-Kurs-Angebot, das Sie Ihrem AMS-Berater vorlegen können. Bitte kären Sie vorab die formalen Voraussetzungen, da diese unterschiedlich sein können. In der Regel übernimmt das AMS die Kosten für unsere Kurse und Seminare.
Hier finden Sie weitere Informationen zur AMS-Kurs-Förderung!

Öffentliche Stellen bieten eine Reihe von Förderungen für:

  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zu Weiterbildungsveranstaltungen entsenden.
  • Arbeitnehmer, die auf eigene Kosten Weiterbildungsveranstaltungen besuchen.
  • Arbeits-Suchende, die vom AMS Weiterbildungsmaßnahmen genehmigt bekommen.

Weiterbildungs-Förderungen für Unternehmen

A) Steuerliche Begünstigungen für Weiterbildungsmaßnahmen
Bildungsfreibetrag:
Seit Anfang 2002 dürfen Unternehmen zu den eigentlichen Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen zusätzlich 20 % (statt wie bisher 9 %) als steuerlichen Aufwand geltend machen.

Bildungsprämie:
Diese kann alternativ zum Bildungsfreibetrag geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen im betreffenden Bilanzjahr keinen steuerlichen Gewinn erzielt hat. Bei Inanspruchnahme der Bildungsprämie (in Höhe von 6 % der Weiterbildungskosten) wird diese direkt vom Steuerkonto abgezogen, ist also zur Gänze eine Steuergutschrift.

AMS-Förderung:
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den Arbeitnehmern. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt und wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
Die Höhe der Förderung beträgt 2/3 der Kursgebühren. Die Höhe der maximal anerkennbaren Kursgebühren beträgt EUR 10.000,– pro Teilnehmer und Begehren. Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.

Gefördert werden:
– Frauen
– Männer ab 45 Jahre
– unqualifizierte Männer unter 45 Jahre ausschließlich im Rahmen von JobRotation-Projekten oder Qualifizierungsverbünden

Nicht gefördert werden folgende Personengruppen (exemplarisch):
– UnternehmenseigentümerInnen
– handelsrechtliche Geschäftsführer und Geschäftsführer von Vereinen
– leitende Angestellte, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind
– ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis

Nicht gefördert werden folgende Veranstaltungsarten:
– Konferenzen, Kongresse, Tagungen oder Symposien
– Hobbykurse
– Standardausbildungsprogramme
– Veranstaltungen mit einer Dauer von weniger als 16 Stunden

Der Antrag auf Förderung muss vor Kursbeginn an das AMS gestellt werden.

B) Weiterbildungs-Förderungen auf Landesebene

Wien: Wiener Weiterbildungsförderungsfonds – WAFF1 – Personal entwickeln im Bereich Soft Skills

Im Rahmen dieses Programms werden Personalentwicklungsaktivitäten in KMUs vom WAFF gefördert. Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Wiener Unternehmen.
Höhe der Förderungen: 50 % der von externen Schulungsträgern durchgeführten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, max. 5.000 Euro. Förderzeitraum: max. 18 Monate

Voraussetzungen:
– KMU mit Sitz in Wien
– Gefördert werden: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Personen ohne maßgebliche Führungsaufgaben
– Weiterbildungsbereiche: Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit, Teamfähigkeit

Niederösterreich: NÖ Wirtschaftsförderungs- und Strukturverbesserungsfonds – Förderung von Kooperationen

Gefördert werden Weiterbildung und Schulungsmaßnahmen von KMUs. Förderungsgegenstand muss der Aufbau von Kooperationen zur Vorbereitung von Projekten zwischen KMUs oder zwischen KMUs sein und die Bereiche Forschungs- und Technologieeinrichtungen in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Produktion Vertrieb bzw. Beschaffung betreffen.

Voraussetzungen: Es müssen mindestens 3 Partner beteiligt sein, wobei abhängig vom Entwicklungspotenzial unterschiedliche Förderbeträge vergeben werden.
Höhe der Förderung: Abhängig vom Entwicklungspotenzial maximal 50 % von bis zu 35.000 Euro.

Kärnten: Im Rahmen der Qualifikationsförderungsmaßnahmen werden Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter von KMUs aus diversen Branchen gefördert.
Detaillierte Auskünfte: Tel. 050/536 30 667

Steiermark: Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft – Qualifizierung von Fach-, Schlüssel- und Führungskräften in KMUs

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die zu einer maßgeblichen Anhebung bzw. Verbreiterung des Qualifizierungsniveaus der förderbaren Mitarbeiter beitragen und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Unternehmen stehen.
Höhe der Förderung: Bis zu 70% der externen Qualifizierungskosten.

Laufzeit: Diese Förderungsaktion erstreckt sich – vorbehaltich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2006

Burgenland: Wirtschaftsservice Burgenland – Qualifizierungsförderung für Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte aus KMUs der industriellen und gewerblichen Wirtschaft

Gefördert werden externe Aus- und Weiterbildung sowie Trainings in neuen Technologien.
Höhe der Förderung: pro Antrag bis zu 50 % der Kosten von Schulungsmaßnahmen mit einer maximalen Höhe von 15.000 Euro.

Oberösterreich: Oberösterreichische Landesregierung – Wirtschaftsimpulsprogramm für Ausbildungsmaßnahmen

Gefördert werden KMUs, die Investitionen in die Ausbildung ihrer Mitarbeiter tätigen wollen. Förderungsgegenstand sind Bildungsmaßnahmen im betriebswirtschaftlichen oder technischen Bereich, wobei der zu schulende Mitarbeiter das 30. Lebensjahr vollendet haben muss.
Höhe der Förderung: max. 25 % der Kurskosten, wobei die Restkosten nicht vom Schulungsteilnehmer bezahlt werden dürfen. Pro Teilnehmer ist ein eigener Bildungsplan zu erstellen.

Förderungen für Arbeitnehmer

Steuerliche Förderungen
Unselbstständige Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in der Jahressteuererklärung geltend machen.
Voraussetzung: nachvollziehbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

Förderungen auf Landesebene
Beispiel Wien: Wiener Weiterbildungsförderungsfonds – WAFF2
Höhe der Förderung:
Beschäftigte: 50% der Kurskosten, bis zu ? 200,-
Arbeitslose (oder: Eltern-/Bildungskarenz; Sozialhilfebezug): 50% der Kurskosten, bis zu ? 300,-

Voraussetzung für Teilnehmer:
– Nachvollziehbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
– Ordentlicher Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Wien
– Teilnahme bei vom WAFF anerkannten Bildungsträger

Der Antrag auf Förderung hat innerhalb von drei Monaten nach Kursbesuch zu erfolgen.

Die anderen Bundesländer verfügen über Förderungsinstrumente, die ähnlich aufgebaut sind.